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Ab sofort: Wiederaufnahme des Sportbetriebes!

Endlich ist es soweit! Wir haben heute die untenstehende Information über die Wiederaufnahme des Sportbetriebes vom Hochtaunuskreis erhalten. Bitte lest euch die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Ihr könnt gerne wieder ab sofort starten. Bitte informiert eure Teilnehmer.

Vorab bitten wir der Empfehlung des Hochtaunuskreises Folge zu leisten, dass alle nicht zweifach Geimpften zum Training einen Corona Negativnachweis, nicht älter als 24 Stunden, dem Abteilungsleiter vor dem Training vorzulegen. Somit schützen wir uns alle.

Im Bürgerhaus (Untergasse 36 in Steinbach) werden zum Beispiel Corona Schnelltest kostenfrei angeboten. Das Ergebnis erhält man in 10 Minuten. Man kann wählen zwischen Rachen- oder Nasenabstrich.

Unter der Woche kann man sich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr testen lassen.

Die Krankenversicherungskarte bitte mitnehmen.

Von: Wythe, Pia <Pia.Wythe@hochtaunuskreis.de>
Gesendet: Dienstag, 25. Mai 2021 09:07
An: Meyer, André <Andre.Meyer@hochtaunuskreis.de>
Betreff: Öffnung der Sporthallen im Hochtaunuskreis/Stufe 2 ab 25.05.2021

Sehr geehrte Sporttreibenden im Hochtaunuskreis, sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem der Hochtaunuskreis nun die 5 Tagesinzidenz von unter 50 erreicht hat, sind wir in der erfreulichen Situation ab heute auch die Beschränkungen im Breiten- und Freizeitsport und somit auch die Nutzung der kreiseigenen Turn- und Sporthallen weiter deutlich zu lockern. Unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Verordnungslage gelten hierfür die nachfolgenden Nutzungsbedingungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten:

  • Individualsport (z.B. Tanzen, Karate, Ringen) ist in Gruppen von max. 10 Personen möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Für Mannschaftssportarten (z.B. Fußball, Basketball) gibt es keine Personenzahlbegrenzung; Negativnachweis wird empfohlen
  • Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen zulässig, dabei müssen die allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (im Freien bis 200 Teilnehmende, in geschlossenen Räumen bis 100 Teilnehmende) eingehalten werden
  • Umkleiden, Duschen und Toiletten sind geöffnet.

Trotz dieser erfreulichen Entwicklung, bitten wir Sie auch weiterhin um ein achtsames Miteinander und wo immer möglich um die Einhaltung der AHA+L+A Regeln.

Planen Sie auch bitte weiterhin für den Wechsel der Trainingsgruppe genügend Zeit ein. Auch sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, fortgeführt werden.

Ebenfalls sind auch die Anwesenheitslisten zu führen, die im Falle einer Infektion dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung der Infektionskette vorgelegt werden müssen. Die Anwesenheitslisten sind für die Dauer von einem Monat nach der jeweiligen Trainingseinheit aufzubewahren. Alternativ hierzu kann auch die luca-App genutzt werden. Das hiesige Kreis-Gesundheitsamt ist zwischenzeitlich ebenfalls an dieses System angeschlossen.

Wir freuen uns über die umfassenden Lockerungen, bitten Sie aber weiterhin um Geduld und Augenmaß im Umgang mit einander. Bitte nehmen Sie weiter zur Kenntnis, dass die o.g. Vorgaben vorbehaltlich der Inzidenzentwicklung gelten.

Darüber hinaus stehen wir selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Pia Wythe

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss

– Gebäudebewirtschaftung, Immobilienmanagement und Sport –