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Neue aktuelle Corona-Verordnung für Vereine

Liebe Übungsleiterinnen, liebe Übungsleiter,

wie ihr sicherlich schon mitbekommen habt, hat die Hessische Landesregierung am 16. August 2021 ein neues Eskalationskonzept verabschiedet, welches bereits in Kraft getreten ist.

Mit diesem Schreiben möchten wir über die wichtigsten Änderungen für den Sport informieren, nachdem uns nun alle Antworten vorliegen:

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 (Stand 3. September 2021 im Hochtaunuskreis 98,9) gilt, dass Innenräume von Sportanlagen nur unter der Anwendung der 3G-Regel betreten werden dürfen. Das betrifft sowohl den Trainings- als auch den Spielbetrieb. Konkret dürfen also Trainingsstätten, Kabinen, Duschen, Toiletten nur von Geimpften / Genesenen / Getesteten betreten werden.

Leider sind keine Tests zur Eigenanwendung zugelassen, sondern nur sogenannten Bürgertests. Für Jugendliche genügt der Nachweis über die in der Schule ausgegebenen Testhefte. Bis zum Beginn des Schuljahres müssten ebenfalls Bürgertests erfolgen. Der/Die Übungsleiter/in ist für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich.

Weiterhin sind die Anwesenheitsliste zu führen und umgehend nach der Sportstunde in der Geschäftsstelle abzugeben bzw. in den Briefkasten zu werfen. Auch gilt, die Abstandsregelung und die Maskenpflicht bis auf Weiteres fort.

Falls der Inzidenzwert weiter steigen sollte, können weitere Verschärfungen eintreten (2G-Regel). Hier werden wir umgehend informieren.

Bei Fragen meldet euch bitte.

Ich wünsche euch allen starke Nerven und Danke für eure Kooperation.   

Viele Grüße

Maike Fries

Geschäftsstelle