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Einladung TuS-Jugendversammlung 4.9.2021

Liebe Jugend der TuS-Steinbach,

wir möchten euch herzlich einladen zur Jugendversammlung am 4. September 2021 um 14 Uhr im Kolleg oben in unserer TuS-Halle (Friedrich-Hill-Halle Obergasse 33, 61449 Steinbach). Alle Kinder und Jugendlich vom 12. bis zum 18. Lebensjahr können an der Versammlung Teilnehmen.


Gemeinsam wollen wir einen Jugendvorstand wählen, über gemeinsame Freizeitaktivitäten und andere Themen sprechen. Wir freuen uns auf euch.

Es gelten die aktuellen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen.

Patrick Thomsen
Jugendwart

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Einladung TuS-Mitgliederversammlung 11.09.2021

Jahresberichte der Abteilungen:

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Iaidō Deutsche Meisterschaft und Bundeslehrgang in der Altkönighalle

Dank Corona Lockerungen wegen der geringen Inzidenzen konnte vom 29. Juli bis zum 1. August 2021 in der Steinbacher Altkönighalle die Iaidō Deutsche Meisterschaft  und der Iaidō Bundeslehrgang stattfinden. Bereits Donnerstag früh sind viele Teilnehmer aus der ganzen Republik und dem nahen Ausland angereist um in den vier Lehrgangstagen Neues zu lernen und Wissen zu vertiefen. Hierbei wurden die Iaidō Übenden von hochrangigen Lehrern unterstützt.

Am Donnerstag wurden aus den rund 40 Teilnehmern Gruppen nach Graduierung gebildet und die 12 Grundformen geübt. Da sich über die lange Corona Pause bei manchen einige Fehler eingeschlichen haben, war es umso wichtiger die Basistechniken noch einmal unter Aufsicht durchzugehen.

Am Freitag gab es die Wiederholung vom Vortag. Am Nachmittag wurden dann die Koryu (Alten) Formen trainiert. Auch hier wurden wieder Gruppen aufgeteilt in die unterschiedlichen Iaidō Schulen und Lehren gebildet.

TuS Steinbach holt die Bronze Medaille

Am Samstag fand das Highlight des diesjährigen Seminares statt: Die 27. Iaidō Deutsche Meisterschaft. Nach einer Unterweisung der Wettkämpfer am Morgen im korrekten Reiho (Etikette) starteten ab 13 Uhr die Meisterschaften. Hierbei traten jeweils zwei Wettkämpfer aus der selben Graduierung gegeneinander an, und zeigten vorgegebene Iaidō Formen innerhalb einer von zwei Kampfflächen (Rot und Weiß).

Jeweils drei Wettkampfrichter vergleichen und bewerten die gezeigten Formen. Am Ende der Enbu (Vorführung) entscheiden die Flaggen der Kampfrichter (entweder Rot oder Weiß) wer den Kampf für sich entscheiden konnte. Hierbei wird die korrekte Technik der Formen aber auch der glaubwürdige Kampf mit dem imaginären Gegner bewertet.

Marcus Lenz von der TuS Steinbach erhielt in der Yondan (4. Dan) Kategorie die Bronze Medaille.

Nach den Meisterschaften fanden noch Prüfungen vom 1. Dan bis zum 4. Dan statt. Hier hat Clemens Klein von der TuS Steinbach den 4. Dan erfolgreich bestanden.

Am Sonntag früh wurden nochmals Gruppen gebildet und die Koryu (Alten Formen) vom Freitag weiter vertieft. Der Lehrgang endete um 13 Uhr mit vielen strahlenden und glücklichen Gesichtern der Teilnehmer, die sich alle sichtlich gefreut haben endlich wiedermal zusammen trainieren zu können.

Iaidō bei der TuS Steinbach

Iaidō für alle ab 14 Jahren, nach oben ohne Limit: Wir üben die traditionelle japanische Schwertkampfkunst mit großer Motivation, um unseren Geist zu stärken und angemessen reagieren zu können. Wir üben mit Holzschwert und Gegner in kata-Form und mit Iaitō (Übungsschwert) mit imaginärem Gegner. Entdeckt Neues an euch selbst durch Herausforderungen einer ganz anderen Art! Interessierte können jederzeit gerne ein Probetraining machen. Trainingszeiten sind Mittwoch und Freitag zwischen 18:30-20:00 Uhr im Dojo der Friedrich-Hill-Halle.

Marcus Lenz

Teilnehmer und Kampfrichter bei der Eröffnung der Iaidō Deutschen Meisterschaft

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Steinbach OPEN AIR

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Ab sofort: Wiederaufnahme des Sportbetriebes!

Endlich ist es soweit! Wir haben heute die untenstehende Information über die Wiederaufnahme des Sportbetriebes vom Hochtaunuskreis erhalten. Bitte lest euch die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Ihr könnt gerne wieder ab sofort starten. Bitte informiert eure Teilnehmer.

Vorab bitten wir der Empfehlung des Hochtaunuskreises Folge zu leisten, dass alle nicht zweifach Geimpften zum Training einen Corona Negativnachweis, nicht älter als 24 Stunden, dem Abteilungsleiter vor dem Training vorzulegen. Somit schützen wir uns alle.

Im Bürgerhaus (Untergasse 36 in Steinbach) werden zum Beispiel Corona Schnelltest kostenfrei angeboten. Das Ergebnis erhält man in 10 Minuten. Man kann wählen zwischen Rachen- oder Nasenabstrich.

Unter der Woche kann man sich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr testen lassen.

Die Krankenversicherungskarte bitte mitnehmen.

Von: Wythe, Pia <Pia.Wythe@hochtaunuskreis.de>
Gesendet: Dienstag, 25. Mai 2021 09:07
An: Meyer, André <Andre.Meyer@hochtaunuskreis.de>
Betreff: Öffnung der Sporthallen im Hochtaunuskreis/Stufe 2 ab 25.05.2021

Sehr geehrte Sporttreibenden im Hochtaunuskreis, sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem der Hochtaunuskreis nun die 5 Tagesinzidenz von unter 50 erreicht hat, sind wir in der erfreulichen Situation ab heute auch die Beschränkungen im Breiten- und Freizeitsport und somit auch die Nutzung der kreiseigenen Turn- und Sporthallen weiter deutlich zu lockern. Unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Verordnungslage gelten hierfür die nachfolgenden Nutzungsbedingungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten:

  • Individualsport (z.B. Tanzen, Karate, Ringen) ist in Gruppen von max. 10 Personen möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Für Mannschaftssportarten (z.B. Fußball, Basketball) gibt es keine Personenzahlbegrenzung; Negativnachweis wird empfohlen
  • Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen zulässig, dabei müssen die allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (im Freien bis 200 Teilnehmende, in geschlossenen Räumen bis 100 Teilnehmende) eingehalten werden
  • Umkleiden, Duschen und Toiletten sind geöffnet.

Trotz dieser erfreulichen Entwicklung, bitten wir Sie auch weiterhin um ein achtsames Miteinander und wo immer möglich um die Einhaltung der AHA+L+A Regeln.

Planen Sie auch bitte weiterhin für den Wechsel der Trainingsgruppe genügend Zeit ein. Auch sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, fortgeführt werden.

Ebenfalls sind auch die Anwesenheitslisten zu führen, die im Falle einer Infektion dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung der Infektionskette vorgelegt werden müssen. Die Anwesenheitslisten sind für die Dauer von einem Monat nach der jeweiligen Trainingseinheit aufzubewahren. Alternativ hierzu kann auch die luca-App genutzt werden. Das hiesige Kreis-Gesundheitsamt ist zwischenzeitlich ebenfalls an dieses System angeschlossen.

Wir freuen uns über die umfassenden Lockerungen, bitten Sie aber weiterhin um Geduld und Augenmaß im Umgang mit einander. Bitte nehmen Sie weiter zur Kenntnis, dass die o.g. Vorgaben vorbehaltlich der Inzidenzentwicklung gelten.

Darüber hinaus stehen wir selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Pia Wythe

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss

– Gebäudebewirtschaftung, Immobilienmanagement und Sport –

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TuS Steinbach – Handball

Fangen, prellen, werfen so heißt es wieder bei der HSG Steinbach/Kronberg/Glashütten!

Bei super Wetter fanden die ersten Trainingseinheiten unserer Handballjugend bis 14 Jahren statt. Alle waren gespannt wie es wohl ist, Handball draußen zu spielen. Sie wurden nicht enttäuscht, denn abwechslungsreiches Handballtraining ist auch außerhalb der Halle möglich! Da zurzeit in Kleingruppen trainiert wird, ist das Training für Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen die Chance mit Handball anzufangen. In der HSG trainieren die Jungs und Mädchen bis C-Jugend (Jahrgänge 2007 und jünger) gemeinsam.

Montags trainieren die F- und E- Jugend (6 bis 10 Jahren) von 16:00 bis 17:30 Uhr in Steinbach auf dem Sportplatz.

Donnerstags trainiert die D- und C – Jugend (10 bis 14 Jahren) von 16:30 bis 18:00 Uhr in Kronberg auf dem MTV Beachplatz.

Eine Trainingsteilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung bei Jan Ferner unter ferner@nmr.uni-frankfurt.de möglich.

Fangen, prellen, werfen so heißt es wieder bei der
HSG Steinbach/Kronberg/Glashütten!

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TuS Steinbach Ostergrüße

Liebe TuS-Familie,

die Corona-Pandemie hat uns alle fest im Griff. Nach wie vor können wir unseren Sport immer noch nicht gemeinsam betreiben. Uns allen fehlen unsere Sportstunden, gemeinsames Wetteifern, Kräftemessen und Lachen.

Wir haben in unserem 136-jährigen Vereinsbestehen schon so vieles gemeistert und erlebt, wir werden auch diese Zeit gemeinsam schaffen.

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Steinbacherinnen und Steinbacher, wir wünschen euch allen ein schönes Osterfest, und freuen uns euch bald wieder bei der TuS Steinbach begrüßen zu können.

Herzliche Grüße

eure TuS Steinbach 1885 e.V.

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Taunus Zeitung: Wer denkt sich so was aus?

TuS verzichtet auf Hallenöffnung

Die Türen der Friedrich-Hill-Halle bleiben weiter geschlossen. foto: JR

Die Öffnung von Sporthallen ist seit Montag zwar wieder möglich, doch an der Friedrich-Hill-Halle stehen die Sportler weiter vor verschlossenen Türen. „Wir machen das nicht mit“, sagt die Vorsitzende der Turn- und Spielvereinigung (TuS) Steinbach, Heike Schwab. Nicht weil man nicht wolle, sondern weil man schlicht nicht wisse, wie man die Vorgaben sinnvoll und gerecht umsetzen könne.

„In unsere Halle könnten nach Vorschriftenlage bis zu zehn Personen aus zwei Familien Sport treiben“, sagt sie. Mal abgesehen, dass es so große Familien, die gemeinsam Sport treiben, kaum noch gibt, so dass es wahrscheinlicher wäre, dass nur vier bis fünf Personen gleichzeitig die Halle nutzen können, gibt sie zu bedenken. Das bedeute beispielsweise, dass man entweder das Sportintervall so verkürzen müsse, dass jeder die Gelegenheit hat, ein Übungsangebot wahrzunehmen, oder man müsse es der einen Gruppe erlauben, gleich tageweise die Halle zu nutzen und anderen genau das untersagen.

Und dann ist da auch noch die Trainerfrage: Nicht jeder Übungsleiter könnte einen ganzen Tag in der Halle stehen, um das Angebot zu überwachen; andere wiederum haben Bedenken, sich so lange in einer Halle mit wechselnden Personen aufzuhalten. „Das funktioniert doch alles nicht“, ärgert sich Schwab, die sich fragt, wer sich solche realitätsferne Regelungen ausgedacht hat.

Derzeit trainieren die Handballer und Fußballer im Rahmen der Corona-Bedingungen im Freien. „Zum Glück unterstützt uns hier die Stadt nach Kräften“, betont die Vereinsvorsitzende. Gerne hätte die TuS auch noch Jugendsport auf den Sportplatz ins Freie verlegt, um wenigstens auch hier ein Angebot präsentieren zu können. Doch nun steigen die Corona-Zahlen wieder. „Lohnt es sich, daher wegen zwei Übungseinheiten – dann ist nämlich Osterpause – den Betrieb wieder anlaufen zu lassen?“, fragt die Vorsitzende.

Zurück zur alten Regelung

Lieber wäre ihr, man könne wieder auf die Regelungen des vergangenen Herbsts zurückkommen: eine Hallenöffnung mit dem bewährten Hygienekonzept. Das habe sehr gut funktioniert. Junge und ältere Sportler hätten sehr diszipliniert Masken getragen, Abstände eingehalten, die Desinfektionsregeln beachtet und den separaten Ein- und Ausgang genutzt. „Das hat wunderbar geklappt“, sagt Schwab und betont, dass es keine einzige Infektion gegeben habe.

Gleichwohl wäre es für den Verein äußerst wichtig, bald wieder mehr Sport anbieten zu können. Der Druck der Mitglieder wachse, aber bisher habe sich der Vorstand einmütig dagegen ausgesprochen – wohl wissend, dass das negative Konsequenzen für den Verein haben könnte. „Wir befürchten, das viele Mitglieder kündigen werden, wenn sie weiterhin keinen Sport machen können“, sagt Schwab. Schon jetzt lägen einige Austritte vor. Dabei ist der Verein mehr denn je auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen.

„Die Kosten laufen für uns ja weiter“, erläutert die Vorsitzende. Die Energiekosten müssten beispielsweise bezahlt, der Kredit für die Dachsanierung müsse ebenfalls bedient werden, zählt sie auf. „Das sind schon Hausnummern.“

Keine Aussetzung der Beiträge

Etwaige Hoffnungen, dass beispielsweise die Beiträge ausgesetzt werden für Mitglieder, die kein Sportangebot des Vereins wahrnehmen können, erteilt Schwab eine klare Absage. „Das dürfen wir nicht. Als eingetragener Verein sind wir verpflichtet, diese Beiträge zu erheben. Aus dem gleichen Grund muss die TuS auch ihrerseits Beiträge an Sportverbände zahlen, auch wenn in diesen Sportarten der Trainings- und Spielbetrieb ruhe.

Alexander Wächtershäuser

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Handball HSG Steinbach/Kronberg/Glashütten

So oder so ähnlich sieht es bei den Trainerinnen und Trainer der HSG Steinbach/Kronberg/Glashütten zu Hause aus. Die Handbälle hängen am Haken und warten auf ihren Einsatz. Seit Monaten ist ein normales gemeinsames Handballtraining in der Halle nicht mehr möglich, seit fast einem Jahr finden keine Spiele mehr statt. Um trotz der Einschränkung weiterhin aktiv zu bleiben haben die weibliche A- und B-Jugend der HSG ihr Training umgestellt und trainieren einmal die Woche individuell mit Hilfe der vom Trainerteam eingestellten Online-Videos und einmal gemeinsam über ein Videokonferenztool, bei dem wöchentlich wechselnd das Training von einer Spielerin vorbereitet und angeleitet wird. Gerade durch das gemeinsame Onlinetraining ging der Teamzusammenhalt trotz der fehlenden persönlichen Treffen nicht verloren, der Teamgeist stimmt! Selbstverständlich hoffen alle darauf, dass bald wieder der normale Handballalltag beginnt, bis dahin aber arrangieren sich die Handballerinnen mit der Situation und verhalten sich coronagerecht.

In der kommenden Saison werden wir dann nicht nur mit Mädchenteams, sondern auch mit einem Frauenteam an den Start gehen. Unsere Handballerinnen freuen sich über Neuzugänge.

Bei Interesse reicht eine kurze E-Mail an rodenhaeuser@live.de.

Oliver Rodenhäuser

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Information des Landessportbundes über die Mitgliedsbeiträge

Liebe Mitglieder,

im Anhang findet ihr die Information des Landessportbundes über die Mitgliedsbeiträge. Dies für euch, sollten einmal Anfragen der Mitglieder kommen.

Wir alle hoffen sehr, dass alsbald der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Wer es sich von den Übungsleitern dann zeitlich einrichten kann und Freude daran hat, kann dann gerne auch in den Oster- und Sommerferien Training anbieten.

Bleibt gesund und haltet durch. Wir werden durch diese Krise gemeinsam kommen.

Herzliche Grüße
TuS Steinbach
1.Vorsitzende, Heike Schwab

Hierzu der LSV S-H: Es ist trotz einer besonderen Lage durch die Corona-bedingten Auswirkungen auf die Sportvereine davon auszugehen, dass die bisherigen Grundsätze zur Regelung der Mitgliedsbeiträge gelten. Grundsätzlich wird der Vereinsbeitrag unabhängig davon fällig, ob ein Mitglied das Sportangebot eines Vereins tatsächlich in Anspruch nimmt. Mitgliedsbeiträge sind vielmehr Beiträge, die auf Grund der Satzung von Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglied erhoben werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag werden die laufenden Kosten eines Vereins gedeckt (fallen i.d.R. auch bei Stillstand an). Dieser ist meist eh schon knapp kalkuliert. Daher wird es ganz überwiegend als nicht gerechtfertigt angesehen, wenn ein Mitglied für einen zeitliche begrenzten Zeitraum, in dem die Leistungen des Vereins entfallen, den Mitgliedsbeitrag mindert oder eine außergewöhnliche Kündigung vollzieht. Lesen Sie dazu auch gerne die anderen Beiträge zum Thema Sonderkündigungsrecht in dieser Rubrik.
Viele Vereine sehen es aber aktuell als nicht gerechtfertigt an, die Beiträge einzuziehen, da der Verein aufgrund der Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zeitweise überhaupt kein Sportprogramm anbietet und möchten daher auf die Beitragserhebung zeitweise verzichten.
Vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeit und der steuerlichen Regelungen hierzu ist das nicht ganz unproblematisch: Der Verzicht auf Beiträge, ohne dass dies in den Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen geregelt ist, kann schädlich für die Gemeinnützigkeit sein. Möglicherweise macht sich ein Vereinsvorstand, der ohne satzungsmäßige Grundlage, ohne Regelung in der Beitragsordnung und ohne Beschluss der Mitgliederversammlung Beiträge bei einzelnen oder auch pauschal bei allen Mitgliedern nicht einzieht, sogar gegenüber dem Verein schadensersatzpflichtig.
Es ist daher dringend zu raten, vor einem Verzicht auf die Einziehung von Beiträgen nach einer Regelung hierzu in der Satzung und / oder Beitragsordnung zu suchen. Oft gibt es Sozialklauseln, die zumindest für unmittelbar durch die Corona-Auswirkungen in wirtschaftliche Not geratene einzelne Mitglieder oft einschlägig sein werden. Dass alle Mitglieder hiervon profitieren können (pauschaler Beitragserlass), ist dagegen eher unwahrscheinlich.
Fehlt eine Regelung zum Beitragsverzicht oder Beitragserlass in der Satzung oder Beitragsordnung, so ist Vorständen dringend zu empfehlen, zuvor das Votum des zuständigen Gremiums hierfür, meist ist es die Mitgliederversammlung, einzuholen.
Anders sieht es bei Beitragsstundungen aus. Ist ein Vereinsmitglied zeitweise in Zahlungsverzug gekommen, da es die Beiträge aus wirtschaftlicher Not heraus nicht leisten kann, und verzichtet der Vorstand vorläufig auf die Beitragszahlung gegenüber diesem einzelnen Mitglied, sollte dies unkritisch sein.